Recht und Datenschutz12 Min. Lesezeit13.10.2026
Einstellervertrag Pferd: Was unbedingt reingehört
Einstellervertrag für Pferde: Leistungen, Preis, Haftung, Versicherung, Kündigung, Offenstall und Selbstversorger. Die Checkliste für Stallbetreiberinnen.

Der Einstellervertrag ist das Papier, das man am liebsten schnell unterschreibt und dann in einen Ordner legt. Wichtig wird er erst, wenn es Streit gibt: weil ein Pferd sich auf der Weide verletzt hat, weil die Boxenmiete steigt, weil eine Einstellerin plötzlich nach zwei Wochen ausziehen will oder weil eine Rechnung seit Monaten offen ist. Dann steht im Vertrag entweder eine klare Regel oder gar nichts, und „gar nichts“ wird für beide Seiten teuer. Bei Google wird „Einstellervertrag Pferd“ ständig gesucht, oft mit „Vorlage“, „Offenstall“, „Selbstversorger“ oder „kündigen“. Eine fertige Vorlage gebe ich dir hier bewusst nicht, weil jeder Stall anders ist und ein Vertrag, der nicht passt, mehr schadet als hilft. Stattdessen steht hier, was in einen Einstellervertrag gehört, worauf du bei Offenstall und Selbstversorgerstall achtest und welche Klauseln oft unwirksam sind. Am Ende findest du eine Tabelle zum Abhaken. Das hier ist keine Rechtsberatung. Lass deinen fertigen Vertrag von einer Anwältin oder deinem Verband prüfen.
Was ist ein Einstellervertrag?
Ein Einstellervertrag regelt, dass ein Pferd gegen Bezahlung in einem fremden Stall steht und dort versorgt wird. Rechtlich ist er eine Mischung aus Miete für Box oder Platz, Verwahrung des Pferdes und Dienstleistungen wie Füttern und Misten. Weil das Gesetz für diese Mischung keine fertigen Regeln hat, muss vieles im Vertrag selbst stehen.
Genau das ist der Grund, warum ein mündlicher Vertrag oder ein Zweizeiler so riskant ist. Gibt es Streit, muss ein Gericht erst klären, welcher Teil des Vertrags überwiegt und welche Regeln deshalb gelten. Bei der Kündigungsfrist zum Beispiel kann das zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen führen.
Ein Vertrag ist übrigens auch ohne Unterschrift gültig, wenn sich beide einig sind. Nur beweisen kann man dann kaum etwas. Deshalb gehört er schriftlich auf Papier oder als PDF, von beiden unterschrieben, mit Datum.
Wenn du denselben Vertrag für alle Einstellerinnen nutzt, gilt er rechtlich als Allgemeine Geschäftsbedingungen. Dann gelten strengere Regeln dafür, was du darin festlegen darfst. Dazu steht weiter unten mehr.
Welche Leistungen gehören in den Einstellervertrag?
Alles, was du für das Pferd tust, so genau wie möglich: Box, Paddock oder Offenstall, wie viel Heu und wie oft, Kraftfutter ja oder nein, Einstreu, Weidegang mit Zeiten, Misten, Rein und Raus, Decken und die Nutzung von Halle, Platz und Sattelkammer. Was nicht drinsteht, kann später jede Seite anders auslegen.
Beim Heu ist „Heu nach Bedarf“ zu ungenau. Schreib entweder eine Menge pro Tag oder „Heu zur freien Verfügung“ und wie das umgesetzt wird, zum Beispiel über Heunetze mit einer bestimmten Maschenweite oder Raufen mit festen Fresszeiten. Gerade bei Pferden, die abnehmen sollen oder Stoffwechselprobleme haben, ist das ein häufiger Streitpunkt.
Beim Weidegang hilft eine klare Angabe, von wann bis wann im Jahr und wie viele Stunden am Tag, und was bei Nässe oder Trockenheit passiert. Einstellerinnen verstehen es meistens, wenn die Weide im Frühjahr geschont wird, wenn sie es vorher wissen.
Zusatzleistungen wie Decken wechseln, Gamaschen, Zusatzfutter der Einstellerin füttern oder Pferd für Hufschmied und Tierärztin bereithalten schreibst du mit Preis in eine Liste. Die kann als Anlage zum Vertrag gehören, so musst du nicht den ganzen Vertrag ändern, wenn sich ein Preis ändert.
Wie regle ich Preis, Fälligkeit und Preiserhöhungen?
Schreib den monatlichen Preis, was darin enthalten ist, bis wann er bezahlt werden muss und wie du ihn anpassen darfst. Eine faire Klausel nennt einen Grund für Erhöhungen, etwa gestiegene Kosten für Heu, Einstreu oder Energie, eine Ankündigungsfrist und ein Sonderkündigungsrecht für die Einstellerin.
Viele Ställe haben in den letzten Jahren ihre Preise erhöhen müssen, weil Heu, Stroh und Strom teurer wurden. Steht im Vertrag nichts dazu, kannst du den Preis nicht einfach ändern. Dann bleibt dir nur, den Vertrag zu kündigen und einen neuen anzubieten, und das sorgt für viel mehr Unruhe im Stall.
Halte außerdem fest, was bei Zahlungsverzug passiert. Ab wann gilt eine Zahlung als verspätet, gibt es eine Mahngebühr in angemessener Höhe, und ab welchem Rückstand darfst du fristlos kündigen. Am einfachsten ist ein Dauerauftrag oder eine Lastschrift zum Monatsanfang.
Wichtig zu wissen: Ein Pferd bei offenen Rechnungen einfach nicht herauszugeben oder es gar zu verkaufen, ist rechtlich heikel. Sprich in so einem Fall zuerst mit einer Anwältin und handle nicht auf eigene Faust. Wie du deinen Boxenpreis kalkulierst, steht in Pferdepension eröffnen.
Welche Kündigungsfrist ist im Einstellervertrag üblich?
Üblich sind Fristen von einem bis drei Monaten zum Monatsende. Wichtig ist, dass die Frist ausdrücklich im Vertrag steht. Ohne Regelung ist umstritten, welche Frist gilt, weil der Vertrag Teile von Miete und Verwahrung hat, und bei der Verwahrung kann die Einstellerin ihr Pferd grundsätzlich jederzeit abholen.
Für dich als Stallbetreiberin ist eine längere Frist meistens besser, weil eine freie Box Geld kostet und du Zeit brauchst, um nachzubesetzen. Für Einstellerinnen ist eine kürzere Frist attraktiver. Ein Mittelweg sind zwei Monate, in der Probezeit am Anfang auch kürzer.
Regel außerdem die fristlose Kündigung. Typische Gründe sind ein erheblicher Zahlungsrückstand, wiederholte Verstöße gegen die Stallordnung trotz Abmahnung, ein Verhalten, das Menschen oder Pferde gefährdet, oder Mängel in der Versorgung, die nicht behoben werden. Schreib dazu, dass die Kündigung schriftlich erfolgen muss.
Und denk an den Fall, dass das Pferd stirbt oder eingeschläfert werden muss. Viele Verträge regeln dafür ein kurzfristiges Ende, zum Beispiel zum Ende des laufenden Monats. Das ist fair und erspart in einer schweren Situation eine Diskussion über Geld.
Wer haftet im Pensionsstall, und welche Versicherung muss die Einstellerin haben?
Du haftest für Fehler bei der Versorgung und als Aufsichtsperson nach § 834 BGB auch für Schäden, die das Pferd anderen zufügt, wenn du nicht nachweisen kannst, dass du sorgfältig warst. Die Einstellerin haftet als Halterin für ihr Pferd. Deshalb gehört eine Tierhalterhaftpflicht der Einstellerin als Pflicht in den Vertrag.
Lass dir den Nachweis der Versicherung beim Einzug zeigen und einmal im Jahr bestätigen. Fragt im Schadensfall jemand nach, kannst du dann belegen, dass die Versicherung bestand. Achte darauf, dass auch Fremdreiter mitversichert sind, wenn eine Reitbeteiligung das Pferd reitet.
Deine eigene Seite deckst du über eine Betriebshaftpflicht ab, die ausdrücklich Obhutsschäden an Pensionspferden einschließt. Ohne diesen Baustein zahlt die Versicherung bei einem Schaden am Pensionspferd oft nicht. Mehr zur Absicherung steht in Pferdepension eröffnen.
Bei Gruppenhaltung kommt ein besonderes Risiko dazu: Pferde verletzen sich gegenseitig. Das lässt sich nie ganz verhindern. Schreib in den Vertrag, dass die Einstellerin das Risiko der Gruppenhaltung kennt, und regle, wie neue Pferde eingegliedert werden.
Welche Haftungsklauseln sind unwirksam?
In einem Vertrag, den du für alle Einstellerinnen verwendest, kannst du die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit nicht ausschließen und auch nicht für grobe Fahrlässigkeit. Auch die Obhut für das Pferd ist eine Hauptpflicht, die du nicht einfach wegschreiben kannst. Ein Satz wie „Jede Haftung ist ausgeschlossen“ ist deshalb unwirksam.
Unwirksame Klauseln haben einen unangenehmen Effekt: Sie fallen ganz weg, und dann gilt das Gesetz in voller Härte. Eine zu weit gefasste Haftungsklausel bringt dir also nichts, eine vorsichtig formulierte dagegen schon. Erlaubt ist zum Beispiel, die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei Nebenpflichten auf den typischen, vorhersehbaren Schaden zu begrenzen.
Ähnlich ist es bei Klauseln, die die Einstellerin unangemessen benachteiligen, etwa eine Kündigungsfrist von einem Jahr, Preiserhöhungen ohne jede Begrenzung oder Vertragsstrafen in beliebiger Höhe. Solche Klauseln halten im Streitfall oft nicht.
Deshalb lohnt es sich, den fertigen Vertrag einmal prüfen zu lassen. Viele Reit- und Landwirtschaftsverbände bieten ihren Mitgliedern Musterverträge und eine Rechtsberatung an. Das ist meistens deutlich günstiger als ein Streit später.
Was gehört zu Gesundheit, Tierarzt und Hufschmied in den Vertrag?
Welche Impfungen und welches Entwurmungskonzept im Stall gelten, dass der Equidenpass im Stall hinterlegt ist, wen du im Notfall anrufst, welche Tierärztin du rufen darfst, wenn die Einstellerin nicht erreichbar ist, und wer die Kosten trägt. Dazu, ob Hufschmied und Tierärztin frei wählbar sind und wer bei ihren Terminen dabei ist.
Gerade die Notfallregel ist wichtig. Wenn ein Pferd nachts eine Kolik hat und die Einstellerin im Urlaub ist, musst du wissen, was du entscheiden darfst. Eine Notfallvollmacht im Vertrag gibt dir die Sicherheit, die Tierärztin zu rufen, und regelt, dass die Einstellerin die Kosten übernimmt.
Schreib auch eine Regel für schwere Entscheidungen. Darf eine Klinikeinweisung ohne Rücksprache passieren? Bis zu welchem Betrag? Was passiert, wenn eine Tierärztin zum Einschläfern rät und die Einstellerin nicht erreichbar ist? Das will niemand durchdenken, aber im Ernstfall ist es eine große Hilfe.
Für jedes Pferd hältst du die wichtigsten Daten fest: Name, Chipnummer oder Lebensnummer, Besonderheiten, Vorerkrankungen, Medikamente, Futterplan und die Kontaktdaten von Besitzerin, Tierärztin und Hufschmied. Wie du solche Angaben sauber dokumentierst, steht in Behandlungen dokumentieren.
Was ist beim Offenstall anders?
Im Offenstall leben mehrere Pferde zusammen, deshalb gehören Regeln zur Gruppenhaltung in den Vertrag: wie neue Pferde eingegliedert werden, ob Hufeisen hinten erlaubt sind, wie mit Rangkämpfen und Verletzungen umgegangen wird und wann ein Pferd die Gruppe verlassen muss, wenn es dauerhaft nicht passt.
Schreib außerdem, wie gefüttert wird. In vielen Offenställen gibt es Heu über Raufen oder Futterautomaten, Kraftfutter nur in Fressständen oder gar nicht. Wenn ein Pferd ein Zusatzfutter braucht, muss klar sein, wer es wann gibt und ob das im Offenstall überhaupt geht.
Bei Paddock-Trails und Aktivställen kommt oft eine Regel zur Fütterungstechnik dazu, etwa ein Transponder am Halsband. Halte fest, wer für den Transponder verantwortlich ist und was passiert, wenn er verloren geht.
Weil es im Offenstall keine eigene Box gibt, kann das Mietrecht eine kleinere Rolle spielen und die Dienstleistung eine größere. Umso wichtiger ist es, dass die Leistungen genau beschrieben sind.
Was gilt beim Selbstversorgerstall?
Beim Selbstversorgerstall mietet die Einstellerin vor allem den Platz und versorgt ihr Pferd selbst. Der Vertrag muss deshalb klar regeln, wer was macht: Füttern, Misten, Weidepflege, Zäune, Wasser, Heulager, Mistplatz. Und wer einspringt, wenn die Einstellerin krank oder im Urlaub ist.
Häufige Streitpunkte im Selbstversorgerstall sind gemeinsame Flächen und Pflichten. Wer mäht die Weide, wer repariert den Zaun, wer räumt den Mistplatz, wer zahlt Wasser und Strom? Je genauer das im Vertrag oder in einer Stallordnung steht, desto weniger Ärger gibt es.
Klär auch die Haftung für die Arbeit der Einstellerin. Lässt sie das Tor offen und Pferde laufen auf die Straße, haftet in erster Linie sie. Ihre Tierhalterhaftpflicht sollte das abdecken, und für Schäden an deiner Anlage hilft eine private Haftpflicht, die das Mieten von Stallplätzen einschließt.
Bei Selbstversorgerställen wird häufig nach „Einstellvertrag Pferd Selbstversorger“ gesucht, weil viele Musterverträge nur Vollpension abdecken. Wenn du einen fremden Vertrag nimmst, pass ihn deshalb an deine Aufteilung an.
Welche Punkte muss mein Einstellervertrag enthalten?
Die Tabelle zeigt alle Punkte, die in einen vollständigen Einstellervertrag gehören. Geh deinen eigenen Vertrag Zeile für Zeile durch und markiere, was fehlt. Die Stallordnung kann als Anlage zum Vertrag gehören, dann musst du Hausregeln nicht in den Vertragstext schreiben.
| Punkt | Was drinstehen sollte |
|---|---|
| Vertragspartner und Pferd | Namen, Anschriften, Pferd mit Chip- oder Lebensnummer |
| Haltungsform | Box, Paddockbox, Offenstall oder Selbstversorger |
| Leistungen | Heu mit Menge oder Art der freien Verfügung, Kraftfutter, Einstreu, Weide mit Zeiten, Misten, Rein und Raus |
| Anlagen | Halle, Platz, Sattelkammer, Waschplatz, Zeiten |
| Zusatzleistungen | Liste mit Preisen als Anlage |
| Preis und Zahlung | Betrag, Fälligkeit, Dauerauftrag, Verzug |
| Preisanpassung | Grund, Ankündigungsfrist, Sonderkündigungsrecht |
| Kündigung | Frist, fristlose Gründe, Schriftform, Tod des Pferdes |
| Haftung | Vorsichtig begrenzt, kein pauschaler Ausschluss |
| Versicherung | Tierhalterhaftpflicht der Einstellerin mit Nachweis |
| Gesundheit | Impfungen, Entwurmung, Equidenpass, Notfallvollmacht, Kosten |
| Tierarzt und Hufschmied | Freie Wahl oder Vorgabe, Anwesenheit bei Terminen |
| Gruppenhaltung | Eingliederung, Hufeisen, Verletzungsrisiko |
| Reitbeteiligungen und Fremdreiter | Anmeldung, Versicherung, Nutzung der Anlage |
| Stallordnung | Als Anlage, verbindlich |
| Daten | Welche Kontaktdaten du speicherst und wofür |
Wie hilft mir EquiNota bei Verträgen mit Einstellerinnen?
In der Kundenverwaltung legst du jede Einstellerin mit ihren Pferden an, mit Chipnummer, Vorerkrankungen, Futterplan und Notfallkontakten. Den unterschriebenen Einstellervertrag, den Versicherungsnachweis und die Notfallvollmacht legst du als Datei direkt bei ihr oder beim Pferd ab. Ab 19 €, einmal bezahlt, ohne Abo.
So hast du im Ernstfall alles an einer Stelle. Wenn nachts die Tierärztin kommt, siehst du am Handy, wer die Besitzerin ist, was das Pferd bekommt, welche Vorerkrankungen bekannt sind und was im Vertrag zur Notfallvollmacht steht.
Mit der Pferdeakte ab 5 € im Monat gehört die Akte der Halterin. Sie gibt frei, was du siehst, und sieht auch selbst, was im Stall eingetragen wurde, zum Beispiel eine Verletzung, die du beim Füttern entdeckt hast. Das schafft Vertrauen und erspart viele Nachrichten.
Die Kundenverwaltung kostet 19 € für einen Monat, 54 € für drei, 99 € für sechs, 139 € für neun und 179 € für zwölf Monate. Danach endet der Zugang von selbst. Alle Laufzeiten findest du bei den Preisen auf equinota.de. Wie du mit den Daten deiner Einstellerinnen umgehst, steht in Datenschutz bei Kundendaten.
Häufige Fragen
Gibt es eine Vorlage für den Einstellervertrag von der FN?
Viele Reit- und Landwirtschaftsverbände bieten ihren Mitgliedern Musterverträge an. Frag bei deinem Verband nach, was es dort gibt. Pass jeden Mustervertrag an deinen Stall an, vor allem bei Offenstall und Selbstversorgerstall, und lass ihn im Zweifel prüfen.
Kann ich einen Einstellervertrag fristlos kündigen?
Ja, aus wichtigem Grund, etwa bei erheblichem Zahlungsrückstand oder schweren Verstößen gegen die Stallordnung trotz Abmahnung. Schreib die Gründe am besten schon in den Vertrag. Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen und den Grund nennen.
Muss die Einstellerin eine Tierhalterhaftpflicht haben?
Gesetzlich ist sie für Pferde keine Pflicht, im Stall aber dringend zu empfehlen. Schreib sie als Pflicht in den Einstellervertrag und lass dir den Nachweis beim Einzug zeigen. Ohne Versicherung haftet die Halterin mit ihrem eigenen Geld.
Darf ich die Boxenmiete einfach erhöhen?
Nur, wenn der Vertrag eine Preisanpassung erlaubt oder die Einstellerin zustimmt. Eine faire Klausel nennt Gründe, eine Ankündigungsfrist und ein Sonderkündigungsrecht. Fehlt so eine Klausel, bleibt dir nur, den Vertrag zu kündigen und einen neuen anzubieten.
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