Kurse ansehenShopAusbildungBlogÜber michEmpfehlungenKontaktZum Mitgliederbereich

Recht und Datenschutz13 Min. Lesezeit13.10.2026

Abmahnung als Pferdeprofi: Was dich schnell Geld kostet

Impressum, Datenschutz, Fotos, Heilversprechen, Reels: Welche Fehler Pferdeprofis eine Abmahnung einbringen, was das kostet und was du sofort prüfen kannst.

Eine Homepage am Laptop und am Handy. Impressum, Datenschutz und Bilder sind die Stellen, an denen Abmahnungen am häufigsten ansetzen.
Eine Homepage am Laptop und am Handy. Impressum, Datenschutz und Bilder sind die Stellen, an denen Abmahnungen am häufigsten ansetzen.

Eine Abmahnung kommt meistens dann, wenn man am wenigsten damit rechnet. Ein Brief oder eine Mail von einer Kanzlei, darin steht, was auf deiner Homepage oder deinem Instagram-Konto falsch ist, dazu eine Rechnung über mehrere hundert Euro und eine Unterlassungserklärung, die du innerhalb weniger Tage unterschreiben sollst. Für viele Pferdeprofis, die nebenbei ihre Seite selbst gebaut haben, ist das ein Schock. In diesem Beitrag steht, welche Fehler am schnellsten Geld kosten, wer dich überhaupt abmahnen darf und was du tust, wenn so ein Schreiben bei dir ankommt. Ich baue Homepages für Pferdeprofis und schaue mir dabei auch viele bestehende Seiten an. Die Fehler hier sind die, die mir dabei immer wieder begegnen. Am Ende findest du eine Tabelle, mit der du deine eigene Seite und dein Instagram-Konto heute noch durchgehen kannst. Wichtig vorab: Ich bin keine Anwältin, das hier ist keine Rechtsberatung. Wenn bei dir schon eine Abmahnung liegt, gehört sie zu einer Anwältin oder zu deinem Verband.

Was ist eine Abmahnung und was kostet sie?

Eine Abmahnung ist die Aufforderung, einen Rechtsverstoß sofort zu beenden und eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Dazu kommen meistens die Anwaltskosten der Gegenseite, oft mehrere hundert bis über tausend Euro. Teurer wird es später: Wer unterschrieben hat und denselben Fehler wieder macht, zahlt die vereinbarte Vertragsstrafe.

In der Unterlassungserklärung versprichst du, den Fehler nicht zu wiederholen. Für den Fall, dass es doch passiert, steht darin eine Vertragsstrafe. Die liegt häufig im Bereich von mehreren tausend Euro, je nachdem, worum es geht. Genau das ist der Teil, der auf Dauer gefährlich ist. Ein altes Foto, das du vergessen hast zu löschen, kann so ein zweites Mal Geld kosten.

Die Anwaltskosten richten sich nach dem sogenannten Gegenstandswert, also danach, wie wichtig der Verstoß eingeschätzt wird. Bei Fotos kommt meistens noch Schadensersatz für die Nutzung dazu. Unterschreibst du gar nicht und reagierst nicht, kann die Gegenseite vor Gericht gehen. Dann wird es noch einmal deutlich teurer.

Wichtig zu wissen: Nicht jede Abmahnung ist berechtigt, und nicht jede vorformulierte Unterlassungserklärung muss so unterschrieben werden, wie sie kommt. Dazu steht weiter unten mehr.

Wer darf mich als Pferdeprofi abmahnen?

Mitbewerberinnen, also andere, die Ähnliches anbieten, dazu bestimmte Verbände, Fotografinnen und Bildagenturen bei Fotos und Personen, deren Daten oder Bilder du verwendest. Seit Ende 2020 dürfen Mitbewerber für einfache Fehler im Impressum oder Datenschutz bei kleinen Betrieben keine Abmahnkosten mehr verlangen. Verbände und Rechteinhaber aber schon.

Diese Regel steht in § 13 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, kurz UWG. Sie gilt für Verstöße gegen Informationspflichten im Internet, also zum Beispiel ein unvollständiges Impressum, und für Datenschutzverstöße von Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten. Bei einer ersten Abmahnung dieser Art darf ein Mitbewerber von Betrieben mit weniger als 100 Beschäftigten außerdem keine Vertragsstrafe verlangen.

Das heißt aber nicht, dass Impressum und Datenschutz egal sind. Verbände dürfen weiter abmahnen und eine Kostenpauschale verlangen. Bei Heilversprechen, Fotos und Musik gelten diese Erleichterungen ohnehin nicht. Gerade bei Behandlungen am Tier gibt es Verbände, die gezielt nach Werbung mit Wirkversprechen schauen.

Dazu kommen Abmahnungen, die gar keine sind. Es gibt gefälschte Schreiben per Mail mit Anhang, die nur zum Öffnen verleiten sollen. Prüf also immer, ob es die Kanzlei wirklich gibt, bevor du etwas anklickst oder bezahlst.

Warum ist ein fehlendes Impressum so gefährlich?

Weil man es mit einem Klick prüfen kann. Jede geschäftliche Homepage braucht ein Impressum nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz, und auch geschäftlich genutzte Konten auf Instagram oder Facebook brauchen einen gut auffindbaren Link dorthin. Fehlt es oder fehlen Angaben, ist das ein Verstoß, den jede und jeder sofort sieht.

Ins Impressum gehören dein vollständiger Name, eine ladungsfähige Anschrift, eine Mailadresse und ein weiterer schneller Kontaktweg, meistens die Telefonnummer. Hast du eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, gehört sie dazu. Ein Postfach reicht als Anschrift nicht. Wer mobil arbeitet und keine Geschäftsadresse hat, steht damit oft vor der Frage, ob die Privatadresse ins Netz muss. Dafür gibt es Lösungen über eine Geschäftsadresse, das klärst du am besten mit deinem Verband.

Auf Instagram ist das Impressum eine häufig übersehene Stelle. Ein Link zu deiner Homepage reicht nur, wenn klar erkennbar ist, dass dort das Impressum zu finden ist, zum Beispiel über eine Linkseite mit dem Punkt „Impressum“.

Auch Berufsbezeichnungen gehören zu den heiklen Punkten. Wer eine Ausbildung noch nicht abgeschlossen hat, sollte den Titel nicht schon führen, und ein Zertifikat aus einem Wochenendkurs ist keine abgeschlossene Ausbildung. Schreib lieber genau, was du gelernt hast und wo. Wie die anderen Pflichtangaben auf der Homepage aussehen, steht im Beitrag Homepage für Pferdeprofis.

Welche Fehler in der Datenschutzerklärung kosten Geld?

Am häufigsten eine Datenschutzerklärung, die nicht zur Seite passt, und Dienste, die ohne Einwilligung Daten an andere Firmen schicken, zum Beispiel Statistik, eingebettete Videos, Karten oder Schriften direkt von Google. 2022 wurden tausende Seitenbetreiber wegen Google-Schriften angeschrieben, mit Forderungen von meist rund 100 bis 170 Euro.

Auslöser war ein Urteil des Landgerichts München vom Januar 2022. Eine Seite hatte Schriften direkt von Google-Servern geladen, dabei ging die IP-Adresse der Besucherin ohne Einwilligung an Google. Das Gericht sprach 100 Euro Schadensersatz zu. Danach kamen massenhaft Schreiben, viele davon galten später als rechtsmissbräuchlich. Trotzdem zeigt der Fall gut, wie schnell eine Kleinigkeit im Hintergrund zum Problem wird.

Bei einer Seite, die ich mir für eine Kundin angeschaut habe, stand in der Widerrufsbelehrung noch der englische Platzhalter des Baukastens statt ihres Namens. Die Datenschutzerklärung nannte Google Maps, reCAPTCHA und Facebook, obwohl davon auf der Seite gar nichts lief. Das passiert schnell, wenn man einen Generatortext nimmt und alles anhakt.

Deine Datenschutzerklärung muss genau die Dienste nennen, die auf deiner Seite wirklich laufen. Für alles, was nicht unbedingt nötig ist, braucht es vorher eine Einwilligung über ein Cookie-Banner. Wie du mit Kundendaten im Alltag umgehst, steht im Beitrag Datenschutz bei Kundendaten.

Warum sind Heilversprechen so teuer?

Weil das Heilmittelwerbegesetz auch für Behandlungen am Tier gilt und Werbung mit sicheren Erfolgen oder Heilung verbietet. Solche Verstöße fallen nicht unter die Erleichterungen für kleine Betriebe, und Verbände mahnen sie gezielt ab. Betroffen sind vor allem Tierheilpraxis, Physio, Osteo, Akupunktur und Futterberatung, aber auch Hufbearbeitung und Sattlerei, sobald es um Beschwerden geht.

Typische Sätze, die Ärger machen können: „Ich löse Blockaden und beseitige Rückenschmerzen“, „Hilfe bei Arthrose“, „Nach der Behandlung läuft dein Pferd wieder klar“ oder „stärkt das Immunsystem“. Sie versprechen ein Ergebnis oder stellen einen Bezug zu einer Krankheit her. Auch Kundenstimmen zählen dazu. Schreibt eine Kundin „nach zwei Terminen war mein Pferd nicht mehr lahm“ und du stellst das auf deine Seite, ist das deine Werbung.

Unproblematischer ist es, zu beschreiben, was du tust: „Ich schaue mir Rücken, Becken und Gangbild an und behandle mit manuellen Techniken.“ Die Wirkung bleibt offen, und du schreibst dazu, wann die Kundin besser zur Tierärztin geht.

Vorsicht auch bei Slogans, die von KI-Programmen kommen. Viele davon klingen schön, enthalten aber Wörter wie „vital“, „gesund“ oder „Immunsystem“. Ein Beispiel dafür findest du im Beitrag über KI-Plakate im Pferdebusiness.

Darf ich Bilder aus dem Internet verwenden?

Nein, nicht ohne Lizenz. Fotos aus der Google-Suche, von Pinterest oder von fremden Instagram-Konten sind urheberrechtlich geschützt, auch wenn kein Hinweis dabeisteht. Wird so ein Bild gefunden, kommen Anwaltskosten und Schadensersatz für die Nutzung zusammen, das sind schnell mehrere hundert Euro für ein einziges Bild.

Viele Fotografinnen und Bildagenturen lassen das Netz inzwischen automatisch nach ihren Bildern durchsuchen. Ein Foto, das seit Jahren auf einer Unterseite liegt, die du selbst vergessen hast, wird genauso gefunden wie ein neues. Deshalb lohnt es sich, einmal alle Bilder auf deiner Seite durchzugehen und bei jedem zu wissen, woher es kommt.

Bei gekauften Stockfotos gilt die Lizenz der Agentur. Manche verlangen einen Bildnachweis mit Namen, manche nicht, und für Werbung gibt es teils eigene Regeln. Kostenlose Bilderseiten haben ebenfalls Bedingungen. Heb die Lizenz oder den Kaufbeleg auf, falls später jemand fragt.

Am sichersten sind eigene Fotos. Für Kundenpferde brauchst du das Einverständnis der Besitzerin, für Menschen auf dem Bild deren Einverständnis. Wie du mit dem Handy gute Bilder machst, steht im Beitrag über KI-Plakate im Abschnitt zu Fotos.

Welche Musik darf ich in Reels verwenden?

Mit einem Business-Konto auf Instagram oder Facebook nur Musik aus der Bibliothek für kommerzielle Nutzung, die Meta dafür anbietet. Bekannte Lieder aus den Charts sind für Business-Konten meist gar nicht freigegeben. Wer sie trotzdem einbaut, etwa über eine andere App, riskiert eine Sperre des Beitrags und im schlimmsten Fall eine Abmahnung der Rechteinhaber.

Viele Pferdeprofis haben ein privates Konto in ein Business- oder Creator-Konto umgestellt, um die Statistiken zu sehen. Damit ändert sich auch, welche Musik zur Verfügung steht. Was als privates Konto erlaubt war, ist für ein geschäftliches Konto oft nicht erlaubt, auch wenn es technisch noch auswählbar wirkt.

Für Werbung, also bezahlt beworbene Beiträge, gelten noch strengere Regeln. Wenn du dir unsicher bist, nimm lizenzfreie Musik aus einer Bibliothek, deren Bedingungen gewerbliche Nutzung ausdrücklich erlauben, oder sprich selbst. Ein Reel, in dem du erklärst, was du machst, braucht oft gar keine Musik.

Ideen für Beiträge, die ganz ohne Musik funktionieren, findest du in den zwölf Ideen für Instagram-Beiträge.

Was muss bei Preisen und Rabatten stimmen?

Gegenüber Privatkundinnen musst du Endpreise angeben, also inklusive Umsatzsteuer, falls du welche berechnest. Als Kleinunternehmerin weist du darauf hin, dass keine Umsatzsteuer berechnet wird. Bei Rabatten auf Waren mit „statt“-Preis muss der alte Preis der niedrigste aus den letzten 30 Tagen sein.

Fehler bei Preisangaben sind ein klassischer Abmahngrund für Onlineshops, betreffen aber auch Dienstleisterinnen. Ein „ab“-Preis ist in Ordnung, wenn klar ist, wovon der Endpreis abhängt. Schreib also dazu, ob die Anfahrt extra kommt und wie du sie berechnest. Wie du deine Preise sauber kalkulierst, steht im Beitrag Preise kalkulieren als Pferdeprofi.

Auch Werbung mit Rabatten, die nie enden, ist problematisch. Wer auf seiner Seite seit Monaten „nur noch diese Woche“ stehen hat, täuscht über die Dringlichkeit. Dasselbe gilt für Countdowns, die nach dem Ablauf einfach neu starten.

Ob und wie du Umsatzsteuer berechnest, klärst du mit deiner Steuerberatung. Hier geht es nur darum, dass das, was auf der Seite steht, zu deiner Rechnung passt.

Darf ich Kundinnen Werbung per Mail schicken?

In der Regel nur mit ausdrücklicher Einwilligung, am besten über ein Anmeldeformular mit Bestätigungsmail, das sogenannte Double-Opt-in. Werbemails ohne Einwilligung können abgemahnt werden, auch von der Empfängerin selbst. Für Bestandskundinnen gibt es eine enge Ausnahme mit festen Bedingungen, die viele falsch verstehen.

Viele schicken einen Newsletter einfach an alle Adressen aus dem Postfach, weil die Kundinnen ja schon einmal geschrieben haben. Das reicht in der Regel nicht. Eine Anfrage zu einem Termin ist keine Einwilligung in Werbung. Die Ausnahme für Bestandskundinnen gilt nur für ähnliche eigene Angebote, nur wenn du beim Kauf auf das Widerspruchsrecht hingewiesen hast, und nur solange die Kundin nicht widerspricht.

Auch eine Terminerinnerung ist keine Werbung, solange sie nur den Termin betrifft. Schreibst du darunter ein neues Angebot, wird sie zur Werbemail. Halte das sauber getrennt.

Heb die Einwilligungen auf, also wann sich jemand wofür angemeldet hat. Gute Newsletter-Programme speichern das automatisch. Und jede Werbemail braucht einen Link zum Abmelden.

Was mache ich, wenn eine Abmahnung kommt?

Nicht ignorieren, nicht sofort zahlen und die beigelegte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben. Prüf zuerst, ob Kanzlei und Absender echt sind, notier dir die Frist und lass das Schreiben von einer Anwältin oder deinem Verband ansehen. Den beanstandeten Fehler kannst du sofort beheben, das ist in jedem Fall richtig.

Die vorformulierte Unterlassungserklärung ist oft weiter gefasst als nötig. Eine Anwältin kann sie so abändern, dass sie nur den konkreten Fehler betrifft und die Vertragsstrafe angemessen ist. Wer die Frist verstreichen lässt, riskiert eine einstweilige Verfügung, und die ist deutlich teurer als die Abmahnung selbst.

Schau auch in deine Versicherungen. Bei den Rechtsschutztarifen, die ich mir für mein eigenes Business angeschaut habe, waren Abmahnungen wegen Wettbewerbs- und Urheberrecht ausgeschlossen. Mitgliedschaften in Händler- oder Berufsverbänden enthalten dagegen oft eine Rechtsberatung, manchmal auch fertige Rechtstexte, die bei Gesetzesänderungen aktualisiert werden.

Und ganz wichtig: Mach nach dem Beheben einmal die ganze Seite und alle Konten durch. Wenn du unterschrieben hast, muss der Fehler überall weg sein, auch auf alten Unterseiten, in Google-Bildern deiner Seite und in alten Beiträgen.

Welche Punkte kann ich heute prüfen?

Die Tabelle zeigt die häufigsten Abmahnfallen für Pferdeprofis, wie du sie prüfst und wie teuer es ungefähr werden kann. Geh sie mit deiner Homepage und deinem Instagram-Konto einmal komplett durch, am besten am Handy, so wie eine Kundin. Fang oben an, die ersten Zeilen sind am schnellsten erledigt.

Prüfpunkt So prüfst du Was es kosten kann
Impressum auf der Homepage Von jeder Seite aus mit einem Klick erreichbar, Name, Anschrift, Mail, Telefon Verbandspauschale, im Wiederholungsfall Vertragsstrafe
Impressum auf Instagram und Facebook Link im Profil, der erkennbar zum Impressum führt Wie oben
Datenschutzerklärung Nennt genau die Dienste, die wirklich laufen Verbandspauschale, Schadensersatz an Betroffene
Cookies und Schriften Keine Statistik, Karten oder Videos vor der Einwilligung, Schriften nicht direkt von Google Schadensersatzforderungen, oft um 100 Euro je Fall
Fotos Bei jedem Bild weißt du, woher es kommt, Lizenz liegt vor Anwaltskosten plus Schadensersatz, schnell mehrere hundert Euro je Bild
Heilversprechen Keine Sätze mit sicherer Wirkung, keine Krankheitsnamen als Versprechen, auch nicht in Kundenstimmen Anwaltskosten, Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe
Musik in Reels Nur Musik aus der Bibliothek für kommerzielle Nutzung Sperre des Beitrags, Abmahnung der Rechteinhaber
Preise Endpreise, Hinweis Kleinunternehmerin, „statt“-Preise sauber Anwaltskosten, Unterlassungserklärung
Newsletter Anmeldung mit Bestätigungsmail, Abmeldelink in jeder Mail Unterlassung, Anwaltskosten
Berufsbezeichnung Nur Titel, die du wirklich hast Anwaltskosten, Unterlassungserklärung

Die Beträge in der Tabelle sind grobe Richtwerte. Was im Einzelfall verlangt wird, hängt vom Verstoß, vom Absender und davon ab, ob schon einmal etwas unterschrieben wurde.

Wie hilft mir EquiNota, Abmahnfallen zu vermeiden?

Auf equinota.de kannst du deine Homepage kostenlos von mir anschauen lassen. Ich schaue dabei auch auf technische Stolperfallen wie Cookies ohne Einwilligung, Dienste, die nicht in der Datenschutzerklärung stehen, und ein schwer auffindbares Impressum. Wenn du eine neue Seite brauchst, baue ich sie dir zum Festpreis ab 390 €.

Beim kostenlosen Homepage-Check schickst du mir einfach den Link zu deiner Seite. Du bekommst per Mail eine ehrliche Einschätzung, was gut ist, was fehlt und wo du nachbessern solltest. Eine Rechtsberatung ist das nicht, aber du siehst, wo du genauer hinschauen oder deine Anwältin fragen solltest.

Wenn du eine neue Homepage willst, gibt es drei Pakete. Einstieg mit einer Seite für 390 € statt 490 €, Standard mit bis zu fünf Unterseiten, Kontaktformular und Google-Unternehmensprofil für 890 € statt 1.190 € und Plus mit Blog und der Möglichkeit, alles selbst zu ändern, für 1.390 € statt 1.890 €. Ab 390 € kannst du auch in drei Monatsraten ohne Aufpreis zahlen. Ich baue Impressum und Datenschutzerklärung technisch ein und achte darauf, dass auf der Seite nur Dienste laufen, die dort auch genannt sind. Die Rechtstexte selbst erstellst du mit einem Generator oder über deinen Verband, ich zeige dir, wie das geht.

Alle Zugänge laufen am Ende auf deinen Namen, ein Abo bei mir gibt es nicht. Die Homepage Einstieg kannst du direkt buchen, alle Pakete findest du unter Homepage für Pferdeprofis.

Häufige Fragen

Muss ich auf eine Abmahnung reagieren?

Ja, innerhalb der Frist. Wer nicht reagiert, riskiert eine einstweilige Verfügung, die deutlich teurer wird. Reagieren heißt aber nicht, ungeprüft zu zahlen oder zu unterschreiben. Lass das Schreiben vorher von einer Anwältin oder deinem Verband prüfen.

Brauche ich auf Instagram ein Impressum?

Wenn du das Konto geschäftlich nutzt, ja. Es reicht ein Link im Profil, der erkennbar zu deinem Impressum führt, zum Beispiel über eine Linkseite mit dem Punkt „Impressum“. Ein Link zur Startseite ohne Hinweis reicht oft nicht.

Was kostet eine Abmahnung wegen eines Fotos?

Meist kommen Anwaltskosten und Schadensersatz für die Nutzung zusammen. Für ein einzelnes Foto sind das schnell mehrere hundert Euro, bei mehreren Bildern entsprechend mehr. Lösch das Bild sofort, auch aus alten Beiträgen, und lass die Forderung prüfen.

Hilft eine Rechtsschutzversicherung bei Abmahnungen?

Oft nicht. Viele Tarife schließen Streit aus Wettbewerbs- und Urheberrecht aus, und Fälle, die schon laufen, sind nie gedeckt. Schau in deine Bedingungen. Verbandsmitgliedschaften mit Rechtsberatung sind für viele Selbstständige die passendere Lösung.

Weiterlesen