Recht und Datenschutz11 Min. Lesezeit13.10.2026
Reitlehrer-Versicherung: Was du als Trainerin brauchst
Reitlehrer-Haftpflicht, eigene Schulpferde, Kundenpferde, ohne Lizenz, Unfall und Rente: Welche Versicherungen Trainerinnen wirklich brauchen.

Wer Reitunterricht gibt, trägt Verantwortung für Menschen und Pferde gleichzeitig. Eine Reitschülerin stürzt, ein Pferd erschrickt und läuft in ein Auto, ein Kundenpferd verletzt sich beim Beritt: Das sind die Fälle, in denen schnell fünf- oder sechsstellige Beträge im Raum stehen. Trotzdem arbeiten viele Trainerinnen jahrelang mit einer privaten Haftpflicht, die genau das nicht abdeckt. Bei Google wird „Reitlehrer Versicherung“ ständig gesucht, oft mit Zusätzen wie „ohne Ausbildung“, „ohne Lizenz“, „Kosten“ oder „Vergleich“. In diesem Beitrag steht, welche Versicherungen du als Reitlehrerin oder Trainerin brauchst, wo die typischen Lücken liegen und worauf du beim Vergleich achtest. Es geht um Unterricht auf eigenen Schulpferden, auf Pferden der Kundinnen und auf fremden Anlagen, um Beritt und um deine eigene Absicherung. Dazu kommt ein Punkt, den viele nicht kennen: Selbstständige Reitlehrerinnen sind oft rentenversicherungspflichtig. Am Ende findest du eine Tabelle mit allen Fällen. Das hier ist allgemeine Information, keine Versicherungs- oder Rechtsberatung. Lass dir mehrere Angebote machen und lies die Bedingungen genau.
Welche Versicherung braucht eine Reitlehrerin?
Vor allem eine Reitlehrerhaftpflicht, die Personen- und Sachschäden abdeckt, die bei deinem Unterricht entstehen. Arbeitest du mit eigenen Pferden, brauchst du zusätzlich eine Tierhalterhaftpflicht, die die gewerbliche Nutzung im Unterricht ausdrücklich einschließt. Bei Beritt oder Pferden in deiner Obhut müssen Schäden am fremden Pferd mitversichert sein.
Die private Haftpflicht hilft hier in der Regel nicht. Sie deckt dein Privatleben ab, nicht deine berufliche Tätigkeit. Auch die Tierhalterhaftpflicht für dein Privatpferd schließt gewerbliche Nutzung oft aus. Wenn du also auf deinem eigenen Pferd Reitstunden gibst und die Schülerin stürzt, kann es passieren, dass keine der beiden Versicherungen zahlt.
Dazu kommen die Versicherungen für dich selbst: Krankenversicherung, eine Absicherung bei Unfall und, wenn du sie bekommst, bei Berufsunfähigkeit. Reiten gilt bei vielen Versicherern als gefährliche Tätigkeit, deshalb sind diese Verträge für Reitlehrerinnen oft teurer oder haben Ausschlüsse.
Schreib dir vor dem Vergleich auf, was du genau machst: Unterricht auf eigenen oder fremden Pferden, Gruppen oder Einzelstunden, Kinder oder Erwachsene, Ausritte, Beritt, Turnierbegleitung, auf eigener oder fremder Anlage. Nur so bekommst du ein Angebot, das wirklich passt.
Was deckt eine Reitlehrerhaftpflicht ab?
Schäden, die du anderen durch Fehler bei deiner Arbeit zufügst. Typisch sind Verletzungen von Reitschülerinnen, wenn du zum Beispiel ein ungeeignetes Pferd zugeteilt oder eine Übung falsch angeleitet hast, Schäden an fremden Sachen wie Halle oder Auto und je nach Vertrag Schäden an fremden Pferden. Die Versicherung wehrt außerdem unberechtigte Forderungen ab.
Dieser zweite Teil wird oft unterschätzt. Nicht jeder Sturz ist dein Fehler, Reiten bleibt ein Risiko. Wenn eine Schülerin oder ihre Krankenkasse trotzdem Geld von dir verlangt, prüft die Versicherung die Forderung und übernimmt notfalls den Streit vor Gericht. Ohne Versicherung zahlst du das alles selbst.
Wichtig ist die Deckungssumme. Bei Personenschäden können sehr hohe Beträge entstehen, etwa wenn jemand nach einem Sturz dauerhaft eingeschränkt ist. Viele Fachleute empfehlen deshalb Deckungssummen im Bereich von mehreren Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden.
Lies außerdem, welche Tätigkeiten ausdrücklich genannt sind. Steht dort nur „Reitunterricht“, ist ein Ausritt mit Schülerinnen, Bodenarbeit, Longieren oder Voltigieren vielleicht nicht dabei. Was nicht im Vertrag steht, ist im Zweifel nicht versichert.
Bekomme ich eine Reitlehrer-Versicherung ohne Ausbildung oder Lizenz?
Bei manchen Versicherern ja, bei anderen nicht. Einige verlangen einen Nachweis wie eine Trainerlizenz oder eine abgeschlossene Ausbildung, andere versichern auch erfahrene Reiterinnen ohne Lizenz, teils mit höherem Beitrag oder mit Einschränkungen. Wichtig ist, dass du deine Qualifikation im Antrag ehrlich angibst.
Falsche Angaben im Antrag können dazu führen, dass die Versicherung im Schadensfall nicht zahlt. Wenn du also keine Lizenz hast, schreib das hinein und such dir einen Versicherer, der dich trotzdem nimmt. Das ist sicherer als ein günstigerer Vertrag, der im Ernstfall wackelt.
Unabhängig von der Versicherung gilt: Eine Ausbildung oder Lizenz ist im Streitfall ein wichtiger Nachweis dafür, dass du weißt, was du tust. Wer ohne Ausbildung unterrichtet, muss gegebenenfalls genauer erklären, warum die Übung oder das Pferd für die Schülerin geeignet war. Fortbildungen, die du belegen kannst, helfen dabei.
Und schreib auf deiner Homepage und auf Instagram nur Qualifikationen, die du wirklich hast. Ein Titel, den man nicht führen darf, kann abgemahnt werden. Mehr dazu steht in Abmahnung als Pferdeprofi.
Was gilt, wenn ich auf eigenen Schulpferden unterrichte?
Dann bist du Tierhalterin, und als Tierhalterin haftest du für Schäden durch dein Pferd auch ohne eigenes Verschulden. Für Pferde, die deinem Beruf dienen, gibt es zwar eine Entlastungsmöglichkeit, wenn du nachweist, dass du sorgfältig warst. Deine Tierhalterhaftpflicht muss den Einsatz im Unterricht aber ausdrücklich einschließen.
Diese Haftung steht in § 833 BGB. Für sogenannte Nutztiere, die dem Beruf oder Erwerb dienen, kannst du dich entlasten, wenn du beweist, dass du bei der Beaufsichtigung sorgfältig warst. Darauf solltest du dich aber nicht verlassen. Der Beweis ist schwer, und am Ende entscheidet ein Gericht.
Bei vielen Versicherern heißt der passende Baustein so etwas wie „gewerbliche Nutzung“, „Reitunterricht“ oder „Vermietung“. Je nachdem, wie viele Pferde du einsetzt und wie viele Stunden du gibst, ändert sich der Beitrag. Gibt eine andere Person auf deinen Pferden Unterricht, muss auch das mitversichert sein.
Wenn du Pferde gewerblich für Reitstunden vermietest oder eine Reitschule betreibst, brauchst du außerdem eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz vom Veterinäramt. Was sonst noch zum Start gehört, steht in Als Pferdeprofi selbstständig machen.
Was gilt, wenn ich auf Pferden der Kundinnen unterrichte?
Dann haftet für Schäden, die das Pferd verursacht, zunächst die Halterin über ihre Tierhalterhaftpflicht. Machst du aber einen Fehler bei der Anleitung, kommt deine Reitlehrerhaftpflicht ins Spiel. Und reitest du das Pferd selbst oder hast es zeitweise in deiner Obhut, etwa beim Beritt, brauchst du Schutz für Schäden am Kundenpferd.
Viele mobile Trainerinnen arbeiten fast nur so: Sie fahren zu den Kundinnen in den Stall und unterrichten auf deren Pferden. Das Risiko für Schäden am Pferd selbst ist dabei nicht zu unterschätzen. Ein Pferd, das sich beim Longieren vertritt oder beim Beritt an einem Sprung verletzt, kann teuer werden.
Solche Schäden heißen in den Verträgen meist Obhutsschäden oder Tätigkeitsschäden. In vielen Haftpflichtverträgen sind sie ausgeschlossen oder nur bis zu einer kleinen Summe mitversichert. Frag gezielt danach, wenn du Beritt anbietest oder Pferde selbst reitest.
Kläre außerdem mit der Kundin, ob ihre Tierhalterhaftpflicht Fremdreiter einschließt. Das ist bei vielen Verträgen dabei, aber nicht bei allen. Ein kurzer Blick in ihre Unterlagen erspart beiden Seiten Ärger.
Was gilt auf fremden Anlagen und im Verein?
Unterrichtest du auf einer Anlage, die dir nicht gehört, verlangt der Betreiber oft einen Nachweis deiner Haftpflicht. Schäden an Halle, Reitplatz oder Hindernissen sind Sachschäden und sollten mitversichert sein. Als selbstständige Trainerin, die auf eigene Rechnung arbeitet, bist du über die Vereinsversicherung in der Regel nicht abgesichert.
Viele Reitvereine sind über ihren Landessportbund versichert. Diese Sportversicherung gilt aber vor allem für den Vereinsbetrieb, also für Mitglieder und für Übungsleiterinnen, die für den Verein tätig sind. Wenn du deine Stunden selbst abrechnest, bist du dort meistens nicht drin, auch wenn der Unterricht auf der Vereinsanlage stattfindet.
Frag beim Verein nach, wie es geregelt ist, und lass dir das am besten schriftlich geben. Gibst du sowohl Vereinsstunden als auch eigene Stunden, brauchst du für die eigenen trotzdem eine eigene Haftpflicht.
Bei Anlagen gibt es außerdem oft eine Hallennutzungsgebühr oder eine Vereinbarung, wann du die Halle nutzen darfst. Halte das schriftlich fest. Wie du Hallenzeiten und Reitstunden in deine Preise einrechnest, steht in Preise kalkulieren als Pferdeprofi.
Wie sichere ich mich selbst als Reitlehrerin ab?
Mit der Krankenversicherung, die Pflicht ist, einer Unfallversicherung, die auch Reitunfälle einschließt, und wenn möglich einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Prüf außerdem, ob du bei der Berufsgenossenschaft eine freiwillige Unternehmerversicherung abschließen kannst. Ein Unfall kann dich als Reitlehrerin wochenlang aus dem Unterricht nehmen.
Bei Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherungen ist Reiten oft ein Sonderthema. Manche Versicherer schließen Reitunfälle aus, manche verlangen Zuschläge, und bei der Berufsunfähigkeit gelten Reitlehrerinnen oft als hohe Risikogruppe. Gib im Antrag genau an, was du machst, damit es später keinen Streit gibt.
Denk auch an die Zeit, in der du nicht unterrichten kannst. Eine Krankentagegeldversicherung zahlt dir ein festes Geld pro Tag, wenn du krank oder verletzt bist. Wer gesetzlich versichert ist, kann bei der Krankenkasse fragen, ob ein Wahltarif mit Krankengeld möglich ist.
Und leg dir eine Rücklage für Ausfälle an. Selbst mit allen Versicherungen dauert es oft, bis Geld fließt, und die Kosten für Pferde, Auto und Miete laufen weiter.
Bin ich als Reitlehrerin rentenversicherungspflichtig?
Sehr wahrscheinlich ja. Selbstständige Lehrerinnen ohne eigene versicherungspflichtige Angestellte sind nach § 2 Sozialgesetzbuch VI rentenversicherungspflichtig, wenn ihr Gewinn aus dem Unterrichten über der Minijobgrenze liegt, 2026 sind das 603 Euro im Monat. Dazu zählen Reitunterricht und Training genauso wie Kurse und Workshops.
Die Rentenversicherung ist in diesem Fall Pflicht, du kannst sie dir nicht aussuchen. Viele Reitlehrerinnen wissen das nicht, weil sie sich nicht als Lehrerin sehen und die Rentenversicherung nicht von selbst nachfragt. Wer es erst nach Jahren bemerkt, muss die Beiträge in der Regel nachzahlen.
In den ersten drei Jahren nach dem Start kann man den halben Regelbeitrag zahlen. Danach richtet sich der Beitrag nach dem Gewinn. Melde dich am besten gleich am Anfang bei der Deutschen Rentenversicherung und lass prüfen, ob die Pflicht für dich gilt.
Mehr dazu, und zu den anderen Schritten beim Start, steht im Beitrag Als Pferdeprofi selbstständig machen.
Kann ich die Haftung im Reitunterricht ausschließen?
Nur sehr eingeschränkt. Für Verletzungen von Körper und Gesundheit kannst du die Haftung in vorformulierten Verträgen nicht ausschließen, und auch für grobe Fahrlässigkeit nicht. Ein Zettel mit „Reiten auf eigene Gefahr“ schützt dich deshalb kaum. Er kann aber zeigen, dass du auf die Risiken hingewiesen hast.
Sinnvoller als ein Haftungsausschluss ist eine gute Organisation. Halte fest, dass Reitschülerinnen einen Helm tragen und wie du das kontrollierst. Frag vor der ersten Stunde nach Reiterfahrung und Gesundheit. Bei Kindern lässt du dir die Einwilligung der Eltern geben und klärst, wer während der Stunde die Aufsicht hat.
Dokumentiere Unfälle sofort: was passiert ist, wer dabei war, welches Pferd, welche Übung, und wie du reagiert hast. Das hilft dir und deiner Versicherung, falls später Forderungen kommen. Je früher du der Versicherung einen Schaden meldest, desto besser.
Wie du so etwas sauber festhältst, steht im Beitrag Behandlungen dokumentieren. Das Prinzip ist für Reitstunden dasselbe.
Welche Versicherung brauche ich für welchen Fall?
Die Tabelle zeigt die typischen Fälle im Reitunterricht und welche Versicherung dafür in der Regel greift. Nimm sie mit, wenn du Angebote vergleichst oder deinen bestehenden Vertrag prüfst, und frag bei jeder Zeile nach, ob genau dieser Fall versichert ist.
| Fall | Welche Versicherung | Worauf du achtest |
|---|---|---|
| Schülerin stürzt durch einen Fehler in der Anleitung | Reitlehrerhaftpflicht | Personenschäden, hohe Deckungssumme |
| Dein Schulpferd verletzt jemanden | Tierhalterhaftpflicht mit gewerblicher Nutzung | Unterricht und Vermietung ausdrücklich drin |
| Kundenpferd verletzt sich beim Beritt | Haftpflicht mit Obhuts- oder Tätigkeitsschäden | Oft ausgeschlossen, gezielt fragen |
| Schaden an Halle, Platz oder Hindernissen | Reitlehrerhaftpflicht | Sachschäden an gemieteten Anlagen |
| Ausritt mit Schülerinnen | Reitlehrerhaftpflicht | Ausritte im Vertrag genannt |
| Unterricht im Verein auf eigene Rechnung | Eigene Reitlehrerhaftpflicht | Vereinsversicherung greift meist nicht |
| Du stürzt selbst und fällst aus | Unfall, Krankentagegeld, BU | Reiten nicht ausgeschlossen |
| Unterricht über 603 Euro Gewinn im Monat | Gesetzliche Rentenversicherung | Pflicht für Lehrende, frühzeitig melden |
Wie hilft mir EquiNota als Reitlehrerin?
In der Kundenverwaltung hast du alle Reitschülerinnen mit ihren Pferden, deine Stunden mit Tourplanung, Notizen zu jeder Stunde und deine Rechnungen an einer Stelle. Reitschülerinnen können über deine Buchungsseite selbst Termine anfragen. Du zahlst einmal für 1 bis 12 Monate, ab 19 €, ohne Abo.
Gerade für die Absicherung ist das praktisch. Zu jeder Stunde hältst du fest, wer auf welchem Pferd geritten ist, was ihr gemacht habt und ob etwas Besonderes passiert ist. Wenn später jemand fragt, wie es zu einem Sturz kam, musst du nicht in alten Nachrichten suchen. Rechnungen schreibst du direkt aus dem Termin, fortlaufend nummeriert.
Die Kundenverwaltung kostet 19 € für einen Monat, 54 € für drei, 99 € für sechs, 139 € für neun und 179 € für zwölf Monate. Danach endet der Zugang von selbst. Alle Laufzeiten findest du bei den Preisen auf equinota.de. Wie die Online-Buchung funktioniert, steht in Online-Terminbuchung für Pferdeprofis.
Wenn du deinen Unterricht auch online begleiten willst, kannst du mit dem Baustein Kurse ab 15 € im Monat eigene Kurse mit Lektionen und Aufgaben am Pferd bauen. Und für deine Homepage mit Preisen und Stundenplan baue ich dir eine Seite ab 390 €.
Häufige Fragen
Was kostet eine Reitlehrerhaftpflicht?
Das hängt davon ab, ob du eigene Pferde einsetzt, wie viele Stunden du gibst, ob Beritt dabei ist und welche Deckungssumme du wählst. Lass dir mehrere Angebote mit denselben Angaben machen, sonst kannst du sie nicht vergleichen. Achte dabei mehr auf die Bedingungen als auf den Preis.
Reicht meine private Haftpflicht für Reitunterricht?
In der Regel nicht. Die private Haftpflicht deckt dein Privatleben ab und schließt berufliche Tätigkeiten meistens aus. Sobald du für Reitstunden Geld nimmst, brauchst du eine eigene Berufs- oder Reitlehrerhaftpflicht.
Muss ich als Trainerin eine Versicherung nachweisen?
Gesetzlich gibt es keine allgemeine Pflicht zur Reitlehrerhaftpflicht. Viele Anlagenbetreiber und Vereine verlangen aber einen Nachweis, bevor du dort unterrichten darfst. Und ohne Versicherung haftest du im Schadensfall mit deinem eigenen Geld.
Bin ich beim Beritt über die Versicherung der Pferdebesitzerin abgesichert?
Nur teilweise. Ihre Tierhalterhaftpflicht deckt in der Regel Schäden, die das Pferd anderen zufügt, oft auch mit Fremdreiter. Schäden am Pferd selbst, die bei deinem Beritt entstehen, deckt sie nicht. Dafür brauchst du eine eigene Absicherung für Obhutsschäden.
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