Organisation12 Min. Lesezeit13.10.2026
Als Pferdeprofi selbstständig machen: Was du vorher klärst
Gewerbe oder freiberuflich, Kleinunternehmerregelung, Versicherung, Rentenpflicht und erste Kundinnen: So machst du dich als Pferdeprofi selbstständig.

Wer sich mit Pferden selbstständig machen will, hat meistens die Ausbildung schon im Kopf, als Osteopathin, Physiotherapeutin, Hufpflegerin, Trainerin, Reitlehrerin oder Futterberaterin. Was danach kommt, steht in keinem Lehrgang: Gewerbe anmelden oder nicht, Kleinunternehmerin oder nicht, welche Versicherung, und wie man die ersten Kundinnen findet. Genau diese Fragen werden bei Google ständig gesucht, und die Antworten sind oft in Foren verstreut. In diesem Beitrag stehen die Schritte in der Reihenfolge, in der du sie brauchst, mit den Punkten, die bei Pferdeberufen anders sind als bei anderen Selbstständigen. Dazu gehört zum Beispiel, dass Reitlehrerinnen und Trainerinnen oft rentenversicherungspflichtig sind, ohne es zu wissen, oder dass eine normale Haftpflicht Schäden am Kundenpferd häufig nicht abdeckt. Ich bin selbst mit meinem Pferdebusiness selbstständig und habe EquiNota aus dem gebaut, was mir dabei gefehlt hat. Am Ende findest du eine Tabelle zum Abhaken. Wichtig vorab: Das hier ist allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Was in deinem Fall gilt, sagt dir das Finanzamt.
Welche Schritte brauche ich für die Selbstständigkeit als Pferdeprofi?
In dieser Reihenfolge: klären, ob du ein Gewerbe anmeldest oder freiberuflich arbeitest, das Finanzamt über ELSTER informieren, die Kleinunternehmerregelung entscheiden, die passenden Versicherungen abschließen, die Rentenversicherung prüfen und dann Preise, Homepage und Google-Profil fertig machen. Erst danach lohnt es sich, aktiv Kundinnen zu suchen.
Viele fangen umgekehrt an. Sie bekommen über Freundinnen im Stall die ersten Anfragen, arbeiten los und kümmern sich Monate später um den Rest. Das ist verständlich, kann aber teuer werden, etwa wenn ein Schaden am Pferd passiert, bevor die Haftpflicht steht, oder wenn das Finanzamt rückwirkend Steuern verlangt.
Plan für die Anmeldung und die Versicherungen ruhig zwei bis vier Wochen ein. Gewerbeamt und Finanzamt sind schnell erledigt, bei der Versicherung lohnt sich ein Vergleich. Die Zeit kannst du nutzen, um Preise zu kalkulieren und deine Homepage aufzusetzen.
Und ganz praktisch: Leg dir von Anfang an ein eigenes Konto für das Business an, auch wenn es am Anfang wenig Umsatz gibt. Das macht Buchhaltung und Steuererklärung deutlich einfacher.
Muss ich ein Gewerbe anmelden oder bin ich freiberuflich?
Das hängt von deiner Tätigkeit ab, und bei Pferdeberufen ist es oft nicht eindeutig. Unterrichtende Tätigkeiten wie Reitunterricht können freiberuflich sein. Viele Behandlungs-, Pflege- und Beratungsberufe am Tier werden in der Praxis als Gewerbe eingeordnet. Am Ende entscheidet das Finanzamt anhand deiner Angaben.
Freie Berufe sind im Einkommensteuergesetz aufgezählt, dazu gehören zum Beispiel Tierärztinnen und unterrichtende Tätigkeiten. Wer freiberuflich arbeitet, meldet kein Gewerbe an und zahlt keine Gewerbesteuer. Für Tierheilpraxis, Osteopathie, Physiotherapie am Pferd, Hufpflege oder Futterberatung gibt es keine eindeutige Zuordnung im Gesetz, deshalb werden sie häufig als Gewerbe behandelt.
Wenn du unsicher bist, schreib im Fragebogen beim Finanzamt genau, was du machst, und frag dort nach. Melde im Zweifel lieber ein Gewerbe an, als ohne Anmeldung zu arbeiten. Die Gewerbeanmeldung kostet je nach Gemeinde meist zwischen 20 und 60 Euro und geht oft online.
Mit der Gewerbeanmeldung wirst du automatisch Mitglied der Industrie- und Handelskammer. Kleine Gewerbetreibende ohne Eintrag im Handelsregister zahlen dort bis zu einem Gewinn von 5.200 Euro im Jahr in der Regel keinen Beitrag. Gewerbesteuer fällt bei Einzelunternehmen erst über einem Freibetrag von 24.500 Euro Gewinn an.
Was ist der Unterschied zwischen Kleingewerbe und Kleinunternehmerin?
Kleingewerbe heißt nur, dass dein Gewerbe nicht im Handelsregister steht. Kleinunternehmerin ist eine Regel aus dem Umsatzsteuergesetz: Du berechnest keine Umsatzsteuer, solange dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betrug und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt. Beides wird oft verwechselt.
Die Kleinunternehmerregelung steht in § 19 Umsatzsteuergesetz. Sie gilt auch für Freiberuflerinnen. Der Vorteil: Deine Rechnungen werden einfacher, und Privatkundinnen zahlen keine 19 Prozent oben drauf. Der Nachteil: Du kannst dir die Umsatzsteuer aus deinen eigenen Einkäufen nicht vom Finanzamt zurückholen, etwa beim Kauf von Werkzeug, Behandlungsliege oder Auto.
Wer viel investiert oder hauptsächlich für Betriebe arbeitet, etwa für Reitställe oder Zuchtbetriebe, rechnet oft besser mit Umsatzsteuer. Wer vor allem Privatkundinnen hat und wenig einkauft, fährt mit der Kleinunternehmerregelung meist einfacher. An die Entscheidung bist du für mehrere Jahre gebunden, wenn du auf die Regelung verzichtest.
Innerhalb eines Monats nach dem Start musst du dem Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung schicken, über ELSTER. Darin schätzt du deinen Umsatz und Gewinn. Schätz realistisch, danach richten sich die Vorauszahlungen. Was auf deine Rechnung gehört, steht in Rechnungen für Pferdeprofis.
Brauche ich eine Erlaubnis für meinen Pferdeberuf?
Für viele Pferdeberufe nicht. Tierheilpraxis, Osteopathie, Physiotherapie am Pferd, Training und Futterberatung sind keine geschützten Berufe. Anders ist es beim Hufbeschlag mit Eisen, der eine staatliche Anerkennung braucht, und bei Reitschulen und Reitbetrieben, die eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz vom Veterinäramt brauchen.
Dass ein Beruf nicht geschützt ist, heißt nicht, dass alles erlaubt ist. Du darfst keine Titel führen, die du nicht hast, und keine Ausbildung behaupten, die du nicht abgeschlossen hast. Bei Behandlungen gilt außerdem das Heilmittelwerbegesetz für deine Werbung. Mehr dazu steht in Abmahnung als Pferdeprofi.
Beim Hufbeschlag regelt das Hufbeschlaggesetz, wer Pferde beschlagen darf. Für Barhufbearbeitung ohne Eisen gelten andere Regeln, die sich je nach Tätigkeit unterscheiden. Frag am besten bei deinem Ausbildungsverband nach, was für deine Arbeit gilt.
Bei Pensionsställen kommt die Frage dazu, ob sie Landwirtschaft oder Gewerbe sind. Das hängt unter anderem davon ab, wie viel Fläche zum Betrieb gehört und wie viel Futter selbst erzeugt wird. Davon hängen Steuer, Versicherung und Berufsgenossenschaft ab. Hier lohnt sich ein Gespräch mit dem Finanzamt oder dem Bauernverband, bevor die ersten Einstellerinnen kommen.
Welche Versicherungen brauche ich als Pferdeprofi?
Wichtig ist vor allem eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht, die ausdrücklich Schäden am Kundenpferd abdeckt, also Tätigkeits- und Obhutsschäden. Viele normale Haftpflichtversicherungen schließen genau das aus. Dazu kommen die Krankenversicherung, die Pflicht ist, und je nach Beruf eine Absicherung für Unfälle und Berufsunfähigkeit.
Bei der Haftpflicht lohnt es sich, die Bedingungen genau zu lesen. Wenn ein Pferd bei der Hufbearbeitung lahm wird, sich bei einer Behandlung verletzt oder in deiner Obhut im Stall zu Schaden kommt, ist das ein Tätigkeitsschaden oder Obhutsschaden. Steht dazu nichts im Vertrag, zahlt die Versicherung oft nicht. Achte auch auf die Deckungssumme, weil Pferde teuer sein können.
Reitlehrerinnen und Trainerinnen brauchen eine Reitlehrerhaftpflicht. Bei Google wird oft gesucht, ob es die auch ohne Ausbildung oder ohne Lizenz gibt. Das hängt vom Versicherer ab, manche verlangen einen Nachweis, manche nicht. Pensionsställe brauchen eine eigene Betriebshaftpflicht, die die Pferde der Einstellerinnen abdeckt.
Melde dein Unternehmen außerdem bei der zuständigen Berufsgenossenschaft. Für Betriebe mit Tierhaltung ist das oft die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft. Und schau, ob deine Rechtsschutzversicherung für berufliche Streitigkeiten überhaupt gilt, viele Tarife schließen genau das aus.
Bin ich als Reitlehrerin rentenversicherungspflichtig?
Sehr wahrscheinlich ja. Selbstständige Lehrerinnen ohne eigene versicherungspflichtige Angestellte sind nach § 2 Sozialgesetzbuch VI rentenversicherungspflichtig, sobald ihr Gewinn aus dem Unterrichten über der Minijobgrenze liegt, 2026 sind das 603 Euro im Monat. Als Lehrerin zählt dabei jede, die gegen Geld Wissen oder Können vermittelt.
Das betrifft Reitlehrerinnen und Trainerinnen, aber auch alle, die Kurse, Workshops oder Onlinekurse geben. Viele wissen davon nichts, weil sie sich nicht als „Lehrerin“ sehen. Die Rentenversicherung fragt das aber nicht von selbst ab. Wer es Jahre später merkt, muss Beiträge nachzahlen, und das können schnell mehrere tausend Euro werden.
In den ersten drei Jahren nach dem Start kann man den halben Regelbeitrag zahlen. Danach richtet sich der Beitrag nach dem Gewinn, höchstens bis zum Regelbeitrag. Eine Befreiung gibt es in der Regel nicht. Die Pflicht entfällt, wenn du selbst eine versicherungspflichtige Angestellte beschäftigst, die mehr als einen Minijob hat.
Melde dich am besten gleich am Anfang bei der Deutschen Rentenversicherung und lass prüfen, ob die Pflicht für dich gilt. Wer nur behandelt, pflegt oder berät und nicht unterrichtet, ist davon in der Regel nicht betroffen. Bei Mischformen, etwa Behandlung plus Kurse, schauen die genau auf den Anteil.
Welche Kosten kommen am Anfang auf mich zu?
Neben Ausbildung und Material vor allem Versicherungen, das Auto oder die Fahrtkosten, die Krankenversicherung, gegebenenfalls Rentenbeiträge, deine Homepage und eine Software für Kundinnen, Termine und Rechnungen. Die Gewerbeanmeldung selbst ist mit meist 20 bis 60 Euro der kleinste Posten. Rechne die laufenden Kosten pro Monat zusammen, bevor du Preise festlegst.
Bei mobilen Berufen ist das Auto oft der größte Kostenblock. Notier dir von Anfang an die gefahrenen Kilometer, das brauchst du für die Steuer und für die Kalkulation deiner Anfahrtspauschale. Bei Pensionsställen kommen Heu, Einstreu, Strom, Wasser, Pacht und Reparaturen dazu, die schnell steigen können.
Unterschätzt wird oft die Krankenversicherung. Wer vorher angestellt war, zahlt als Selbstständige den ganzen Beitrag selbst. Der richtet sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Gewinn, mit einem Mindestbeitrag. Frag deine Kasse vor dem Start, womit du rechnen musst.
Wie du aus all diesen Kosten einen Preis machst, der zum Leben reicht, steht ausführlich im Beitrag Preise kalkulieren als Pferdeprofi.
Wie finde ich meine ersten Kundinnen?
Über Ställe in deiner Gegend, Tierärztinnen und andere Pferdeprofis, mit denen du zusammenarbeitest, ein Google-Unternehmensprofil, eine einfache Homepage und Instagram. Am Anfang kommen die meisten Kundinnen über Empfehlungen. Deshalb lohnt es sich, gleich die ersten gut zu betreuen und nach einer Bewertung bei Google zu fragen.
Geh in die Ställe in deinem Einzugsgebiet und frag, ob du einen Flyer ans Schwarze Brett hängen darfst. Stell dich bei Tierärztinnen und Hufschmieden vor. Eine Osteopathin, die mit der Hufpflegerin im selben Stall gut zusammenarbeitet, bekommt oft Empfehlungen von ihr und umgekehrt.
Das Google-Unternehmensprofil ist kostenlos und für Pferdeprofis besonders wichtig. Bei fast allen Berufen schlägt Google „in der Nähe“ als Suche vor. Wer dort mit Leistungen, Fotos und Bewertungen auftaucht, wird gefunden. Mobil Arbeitende können ihre Adresse ausblenden und ein Einzugsgebiet angeben.
Was auf deine Homepage gehört, steht in Homepage für Pferdeprofis. Wie du einen Flyer machst, der nicht aussieht wie alle anderen, steht im Beitrag über KI-Plakate im Pferdebusiness.
Wie organisiere ich Kundinnen, Termine und Rechnungen von Anfang an?
Mit einem System, das du vom ersten Tag an nutzt: eine Kartei für Kundinnen und Pferde, ein Kalender für Termine, eine saubere Dokumentation jeder Behandlung und fortlaufend nummerierte Rechnungen. Wer erst mit Zetteln, WhatsApp und Excel anfängt, muss später alles mühsam übertragen.
Am Anfang wirkt das übertrieben, weil es nur ein paar Kundinnen sind. Nach einem halben Jahr sind es oft dreißig oder vierzig Pferde, und dann willst du wissen, wann du welches Pferd zuletzt gesehen hast, was du gemacht hast und ob die letzte Rechnung bezahlt ist. Genau das kostet viel Zeit, wenn es auf verschiedene Orte verteilt ist.
Rechnungen müssen fortlaufend nummeriert sein und bestimmte Pflichtangaben enthalten. Heb sie und alle Belege mehrere Jahre auf, für Rechnungen gilt in der Regel eine Frist von acht Jahren. Außerdem müssen Unternehmen seit 2025 elektronische Rechnungen von anderen Unternehmen empfangen können, ein normales Mailpostfach reicht dafür in der Regel.
Die Dokumentation deiner Behandlungen schützt dich auch, falls es später Streit gibt. Wie du das sauber machst, steht in Behandlungen dokumentieren, und wie du mit den Daten deiner Kundinnen umgehst, in Datenschutz bei Kundendaten.
Welche Punkte kann ich vor dem Start abhaken?
Die Tabelle zeigt alle Schritte in der Reihenfolge, in der du sie erledigst, mit der Stelle, an die du dich wendest. Geh sie vor deinem ersten bezahlten Termin einmal durch. Wenn du schon arbeitest und Punkte fehlen, hol sie so schnell wie möglich nach, vor allem Versicherung und Finanzamt.
| Schritt | Wo | Worauf du achtest |
|---|---|---|
| Gewerbe oder freiberuflich klären | Finanzamt, bei Gewerbe das Gewerbeamt | Tätigkeit genau beschreiben, im Zweifel nachfragen |
| Fragebogen zur steuerlichen Erfassung | ELSTER | Innerhalb eines Monats nach Start, Umsatz realistisch schätzen |
| Kleinunternehmerregelung entscheiden | Im Fragebogen | Grenzen 25.000 und 100.000 Euro, Verzicht bindet mehrere Jahre |
| Berufs- oder Betriebshaftpflicht | Versicherer, Verband | Tätigkeits- und Obhutsschäden am Pferd ausdrücklich drin |
| Erlaubnis prüfen | Veterinäramt, Verband | Reitbetrieb, Hufbeschlag, Pensionsstall |
| Rentenversicherung prüfen | Deutsche Rentenversicherung | Pflicht für Lehrende, Reitunterricht, Training, Kurse |
| Krankenversicherung umstellen | Krankenkasse | Beitrag nach Gewinn, Mindestbeitrag erfragen |
| Berufsgenossenschaft | Zuständige BG | Für Tierhaltung oft die landwirtschaftliche BG |
| Geschäftskonto | Bank | Privat und Business von Anfang an trennen |
| Preise und Anfahrt | Eigene Kalkulation | Alle laufenden Kosten pro Monat eingerechnet |
| Homepage und Google-Profil | Selbst oder machen lassen | Impressum, Datenschutz, Beruf und Ort im Titel |
| Kundinnen, Termine, Rechnungen | Software | Vom ersten Tag an, nicht erst nach einem halben Jahr |
Wie hilft mir EquiNota beim Start in die Selbstständigkeit?
Mit der Kundenverwaltung hast du Kundinnen, Pferde, Termine mit Tourplanung, Behandlungsverlauf und Rechnungen von Anfang an an einer Stelle. Sie ist für alle Pferdeberufe gebaut, du zahlst einmal für 1 bis 12 Monate, ab 19 €, ohne Abo. Dazu kannst du eine Homepage ab 390 € bauen lassen und Flyer selbst gestalten.

In der Kundenverwaltung legst du jede Kundin mit ihren Pferden an, planst Termine und siehst, wer heute dran ist und in welcher Reihenfolge du fährst. Zu jedem Pferd hältst du fest, was du gemacht hast. Rechnungen schreibst du direkt aus dem Termin heraus, fortlaufend nummeriert, und siehst, welche noch offen sind. Kundinnen können bei dir online Termine anfragen.
Die Preise: 1 Monat 19 €, 3 Monate 54 €, 6 Monate 99 €, 9 Monate 139 € und 12 Monate 179 €. Du zahlst einmal, danach endet der Zugang von selbst, wenn du nicht verlängerst. Gerade am Anfang ist das praktisch, weil du erst einmal testen kannst, ob es zu deiner Arbeit passt. Alle Laufzeiten und den Buchungsknopf findest du bei den Preisen auf equinota.de.
Wenn du noch keine Homepage hast, baue ich sie dir zum Festpreis: Einstieg mit einer Seite für 390 €, Standard mit bis zu fünf Unterseiten und Google-Unternehmensprofil für 890 €. Flyer und Grafiken machst du mit dem Baustein Gestalten ab 9 € im Monat selbst.
Häufige Fragen
Kann ich mich nebenberuflich als Pferdeprofi selbstständig machen?
Ja, das machen viele. Du meldest dich genauso beim Finanzamt und gegebenenfalls beim Gewerbeamt an. Sag deinem Arbeitgeber Bescheid, wenn dein Arbeitsvertrag das verlangt, und prüf, ob die Arbeitszeit insgesamt in Ordnung bleibt. Die Kleinunternehmerregelung passt nebenberuflich oft gut.
Muss ich als Pferdeosteopathin ein Gewerbe anmelden?
In der Praxis wird Pferdeosteopathie meist als Gewerbe eingeordnet, weil sie nicht zu den gesetzlich aufgezählten freien Berufen gehört. Beschreib deine Tätigkeit im Fragebogen genau, dann entscheidet das Finanzamt. Im Zweifel ist eine Gewerbeanmeldung der sichere Weg.
Was verdient man als Pferdeprofi?
Das ist sehr unterschiedlich und hängt von Beruf, Region, Preisen, Anfahrt und der Zahl der Termine ab. Wichtiger als ein Durchschnittswert ist, dass deine Preise deine Kosten, Steuern, Versicherungen und Rücklagen decken. Rechne das einmal für dich selbst durch, bevor du startest.
Brauche ich einen Businessplan?
Für einen Kredit oder einen Gründungszuschuss ja. Wenn du ohne Fördergeld startest, reicht oft eine einfache Rechnung: Was kostet mich der Monat, wie viele Termine brauche ich dafür, und wie viele schaffe ich realistisch. Das passt auf eine Seite.
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